Flächennutzungsplan Steinbach-Hallenberg

Dokumentation des Verfahrens zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für Steinbach-Hallenberg

Aktueller Stand der Bauleitplanung der Stadt Steinbach-Hallenberg

Über den aktuellen Stand der vorhandenen Bebauungspläne der Stadt Steinbach-Hallenberg gibt das Bauamt oder ein Onlineportal des Land Thüringen Auskunft. Nachfolgende Grafik stammt vom Onlineportal „Planungsviewer-TH“.

Gut zu erkennen: während die Ortsteile Bermbach, Rotterode, Oberschönau und Viernau bereits umfangreich beplant sind, ist dies in der Kernstadt Steinbach-Hallenberg mit Herges-Hallenberg, Altersbach und Unterschönau eher nicht der Fall.

Quelle: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/planung.html

Nachdem in der Stellungnahme der LEG im Rahmen des Scooping Verfahrens zur Entwicklung des Küllfelds das Fehlen eines Flächennutzungsplanes als Hindernis zur Entwicklung des Gebietes dargestellt wurde, hat der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg am 29.11.22023 mit Beschluss-Nr. 237/2023 die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes gefasst. Veröffentlich wurde dieser im Amtsblatt Nr. 12 vom 22.12.2023.

 

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinbach-Hallenberg mit der Kernstadt Steinbach-Hallenberg sowie mit den Ortsteilen Herges-Hallenberg, Altersbach, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Unterschönau und Viernau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)

Der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg hat am 29.11.2023 mit Beschluss-Nr. 237/2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinbach-Hallenberg mit der Kernstadt Steinbach-Hallenberg sowie mit den Ortsteilen Herges-Hallenberg, Altersbauch, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Unterschönau und Viernau gefasst.

Für den Flächennutzungsplan ist eine Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungen der zuvor genannten Kernstadt sowie Ortsteile.

Begründung:
Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist für die Sicherung und die weitere Entwicklung der Stadt Steinbach-Hallenberg unumgänglich. Hierbei werden die bereits bestehenden Nutzungen gesichert, bzw. Alternativen bei bestehenden Nutzungskonflikten geprüft. Darüber hinaus werden z.B. Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau, für Gewerbebetriebe und für die Bereiche Sport und Tourismus untersucht und ausgewiesen.

Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinbach-Hallenberg wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung, entsprechend den vorgenannten Maßgaben, erreicht. Der Stadt werden für die folgenden 10 – 15 Jahre Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und diese entsprechend gesichert. Das Planungsziel wird unter Berücksichtigung des Bedarfes an Bauflächen, der demographischen Entwicklung und unter Beachtung der Möglichkeiten der Innenentwicklung umgesetzt. Gleichzeitig werden aktuelle örtliche und überörtliche Fachplanungen im Flächennutzungsplan dargestellt, um eine frühzeitige Berücksichtigung bei zukünftigen Entwicklungsabsichten der Stadt Steinbach-Hallenberg zu ermöglichen.

Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, dient damit den verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplänen) als Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung!

Steinbach-Hallenberg, den 22.12.2023 Böttcher, Bürgermeister

In Folge diese Beschlusses wurde das Planungsbüro xy mit dem Entwurf eines Flächennutzungsplanes beauftragt. Dies Kosten werden auf ca. 400.000 EUR geschätzt.